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Leben mit der Angst - das große Tokai Erdbeben Von Robin Loch
25.1.2002: Erdbeben gehören in Japan zu den Standard- Naturkatastrophen. Ständig bewegt sich die Erde unter dem Archipel und fast wöchentlich gibt es irgendwo in Japan ein spürbares Beben. Genau sieben Jahre liegt nun das letzte große Erdbeben zurück. Damals traf es am 17.1. kurz vor 6.00 Uhr morgens die Millionenstadt Kobe. Den Japanern sind die schrecklichen Bilder dieser Katastrophe, bei der mehr als 6000 Menschen ums Leben kamen, noch gut in Erinnerung. Selbst für die katastrophenerfahrenen Japaner war das Ausmaß der Zerstörung überraschend. Viele der als erbebensicher geltenden Bauten haben den Erdstößen nicht standgehalten, und die Bewohner waren scheinbar nicht gut genug vorbereitet. Kaum sind in Kobe die meisten Narben im Stadtgesicht verheilt - es gibt noch immer brach liegende Grundstücke von Eigentümern, die sich einen Wiederaufbau nicht leisten können - da erwartet man in Japan schon das nächste große Beben. So soll dieser siebte Jahrestag nicht nur an die vielen Opfer von Kobe erinnern, sondern auch vor dem von japanischen Erdbebenexperten mit einer an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorausgesagten, unmittelbar bevorstehenden Superbeben warnen. Diese Prophezeiung stützt sich auf Statistiken, aktuelle Messdaten und den siebten Sinn der Japaner für Erbeben. Stattfinden soll das Ganze dieses Mal in der Tokai Region. In den Nachrichten und Zeitungen kann man aus entsprechenden Grafiken schon genau entnehmen, welche Gebiete aller Voraussicht nach mit welcher Wucht getroffen werden. Diesen zur Folge soll das Epizentrum in der Gegend der Küstenstadt Hammamatsu liegen. Hammamatsu mit seinen 500.000 Einwohnern befindet sich in der Mitte des Ballungsgebietes Tokai und ist nur etwa 70 Kilometer von der Millionenstadt Nagoya entfernt. Nach Schätzungen der Experten werden über 10 Millionen Menschen betroffen sein. Erdstöße von der Stärke 6 bis 7 auf der japanischen Skala werden erwartet. Das entspricht in etwa der Stärke des Bebens von Kobe. Im Fernsehen hat in letzter Zeit die Anzahl der Beiträge, die ganz sachliche und praktische Tipps für den Ernstfall geben, stark zugenommen. Fast täglich wird man in Sendungen zum Beispiel darüber aufgeklärt, wie man am besten mit einfachsten Gegenständen aus dem Supermarkt nebenan seine Möbel erdbebensicher mit der Hauskonstruktion verbindet, damit man bei einem Beben nicht von umstürzenden Einrichtungsgegenständen getroffen wird. Das hilft natürlich nicht viel, wenn das Gebäude selbst nicht den Erdstößen stand hält, was wiederum der Bauindustrie gelegen kommt. So haben auch die Werbespots für erbebensichere Eigenheime auffällig zugenommen. Öffentliche Stellen verteilen verstärkt Broschüren an die Bürger mit dem Verhaltenseinmaleins im Erdbebenfall. Diese sind meist in den fünf wichtigsten Sprachen Japanisch, Englisch, Koreanisch, Chinesisch und Portugiesisch verfasst und erklären, was im Falle des Falles zu tun ist. Die wichtigsten Regeln sind: Türen öffnen, da sie sich unter Umständen nach dem Beben nicht mehr öffnen lassen und somit eine Flucht ins Freie verhindern; Schutz unter einem Türrahmen oder Tisch suchen; alle Gashähne schließen und Flammen löschen. Nach Ende des Bebens, das laut der Broschüre etwa eine Minute dauert, soll man ins Freie flüchten und sich am vorgegebenen Evakuierungspunkt, meist einer Schule oder anderen öffentlichen Einrichtung, einfinden. Vor Verlassen der Wohnung darf man nicht vergessen, die griffbereite Notfalltasche mitzunehmen. Diese sollte immer in Nähe des Fluchtweges platziert sein und folgende Gegenstände enthalten: Trinkwasser, Konservendosen, Büchsenöffner, Bargeld, Sparbuch, hanko (Unterschriftstempel), Taschenlampe, Radio, erste Hilfe Set, Minifeuerlöscher, Feuerdecke, Kerzen, Feuerzeug, Kleidung, Schutzhelm und Arbeitshandschuhe, um verschüttete Mitbürger auszugraben. JAPANLINK | aktuelles | medien & kultur | land & leute | geschichte & politik | special | über japanlink | © 1997-2010 by Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung auf Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM und anderen Internetseiten sowie Nachdruck dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von APIX erfolgen. |