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Die Wurzeln des Buddhismus

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Shintô
Die einheimische Religion Japans

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Praktisch alle Gottheiten konnten nämlich Familiengötter, Gehöftgötter (yashikigami), Hausgötter, Zimmergötter, Herdgötter, Dorfgötter oder Klangötter (ujigami) sein. Dies bedeutet, daß eine Gottheit nur von einer einzigen Familie oder einem ganzen Dorf oder sogar einem großen Klan angebetet werden konnte. Häufig kam es dabei zu Überschneidungen, eine Dorfgottheit konnte also außerdem Klangottheit eines ansässigen Klanes und dazu noch Familiengott einer klanfremden Familie sein. Zudem legte sich mit zunehmender Herausbildung von Berufsgruppen jedes Gewerbe einen eigenen Schutzgott zu, die durch gewerbeeigene Bruderschaften, , besondere Betreuung erfuhren, zum Beispiel durch Wallfahrten. Auch in den Dörfern gab es , die zum Wohle des gesamten Dorfes beispielsweise nach Ise zur großen Gottheit Amaterasu wallfahrteten oder zum Schrein des Hachiman oder der Inari ("Reis-Gedeihen" nach Eder), also zu Schreinen populärer, im ganzen Lande verehrter Gottheiten.

Eine Besonderheit der japanischen Glaubenswelt war der kôjin-Glaube.
Es gab viele verschiedene Götter, die als kôjin, als "tobender Gott" Anbetung empfangen konnten, beispielsweise Gehöftgötter, Klangötter, Herdgötter, Feuergötter oder Erdgottheiten. Besonders verbreitet waren köjin jedoch in West-Japan und auf Kyûshû. Auffällig ist, daß es in Gegenden mit Erdgottheit-Verehrung keine kôjin und umgekehrt gab. Eder schließt daraus, daß beide aus derselben Wurzel stammten und gegeneinander austauschbar waren. Mit den Erdgottheiten gemeinsam hatte der kôjin auf jeden Fall sein aufbrausendes, leicht erzürnbares Wesen. Zweifelsfrei gesichert zu sein scheint die Identifikation mit den Ahnen beziehungsweise der Ahnengottheit, denn der shintai eines kôjin war in der Regel ein Ahnentäfelchen des buddhistischen Hausaltars.

Vermutlich nahm der kôjin seinen Anfang aus einem Ackerbaugott-Glauben, dafür spricht, daß manchmal auch der soeben geerntete Erstlingsreis zu einem shintai gemacht wurde. Eine kôjin-Bruderschaft (kôjin-kô) pflanzte Reis auf speziell hierzu ausgewählten Feldern an.

Die ganze Konzeption des kôjin-Glaubens legt nahe, daß es sich beim kôjin um eine besondere Zustandsform einer Gottheit handelte, so gibt es zum Beispiel eben eine , gewöhnliche' Feuergottheit und eine kôjin-Feuergottheit. Letztere unterscheidet sich von der Gottheit im gewöhnlichen Zustand dadurch, daß sie "tobend" ist. Die Ähnlichkeit mit dem ara-mitama ("wilder Geist") im Staatskult ist eindeutig, und es bestehen wohl ohne Zweifel Zusammenhänge.

D. Shintô als Staatsreligion

Das Fundament für den Staatskult des Altertums bildeten die Mythen, die im "Kojiki" und im "Nihongi" niedergelegt sind. Man sich immer wieder vor Augen halten, daß die Mythen als politisches Instrument zur Legitimation von Herrschaftsverhältnissen niedergeschrieben und dabei den Erfordernissen angepaßt wurden. Den Mythen zufolge war die Welt anfangs ein diffuses Gemisch, ein Chaos. Nach einiger Zeit trennten sich Himmel und Erde, indem das Leichte sich ausbreitete und emporstieg, das Schwere jedoch zurückblieb. Nach den drei ersten Gottheiten, Ame no Nûnakanushi ("Herr der hehren Himmelsmitte"), Takanûmusubi ("Hoher hehrer Erzeuger") und Kanûmusubi ("Göttlicher Erzeuger") folgten verschiedene weitere, jedoch unbedeutende Göttergenerationen, bis zum Urpaar, Izanagi und seiner Schwester Izananû. Diese erzeugten die Insel Onogoro ("Die von selbst Geronnene"), indem sie, auf der Himmelsbrücke stehend, mit einem Speer in der Ursuppe rührten; die Tropfen, die beim Herausziehen herabfielen, ließen die Insel entstehen. Dann stiegen sie auf Onogoro hinab, errichteten dort die "Acht-Klafter-Halle" (yahirodono) als Palast mit einem Mittelpfosten als "Himmelspfeiler". Die Zahl 8 trägt hierbei spirituelle Bedeutung: als Verdoppelung der vier Himmelsrichtungen verkörpert sie das Allumfassende, die Halle die gesamte Welt und der Mittelpfosten deren Mittelpunkt. Izananû und Izanagi zeugten daraufhin die "Acht Inseln", womit Japan gemeint ist.
Danach gebar Izanami noch viele Gottheiten, starb jedoch bei der Geburt des Feuergottes. Izanagi tötete daraufhin diesen, und es entstanden aus den acht Teilen des Feuergottes acht Berggottheiten. Um seine Gemahlin und Schwester zurückzubekommen, stieg Izanagi in das Totenreich hinab, fand sie auch, zog sich aber ihren Zorn zu und mußte, von Dämonen verfolgt, fliehen. Aus dem Totenreich zurückgekehrt, verschloß Izanagi den Eingang mit einem riesigen, unüberwindbaren Felsen. Dies symbolisiert die frühe Vorstellung von der Endgültigkeit des Todes. Die anschließende Reinigung in einem Fluß ist ebenso das erste Beispiel für ein harai, also die spirituelle Reinigung von "Schmutz" im Sinne des kegare, denn Izanagi kam schließlich mit dem Tod in Berührung. Im Verlauf dieser Reinigung entstanden zwei der wichtigsten Gottheiten des japanischen Pantheons: die Sonnengottheit Amaterasu beim Waschen des linken Auges und Susanowo beim Waschen der Nase, desweiteren entstand der Mondgott als Bruder der Amaterasu beim Waschen des rechten Auges. Alle gemeinsam sollten als die "Drei erleuchten Kinder" die Welt beherrschen, nämlich Amaterasu den Himmel bei Tag, ihr Bruder bei Nacht und Susanowo die Erde. Jedoch dörrte Susanowo durch sein Weinen die Erde aus, verwüstete sie so und begann noch andere Untaten. Als deren Folge wurden Susanowo Bußen auferlegt und er wurde ins Wurzelland, ne no kuni, geschickt, um dort zu herrschen. Dabei handelt es sich um eine andere, eher positive Form von Totenreich: dort warten die Totenseelen, auf Bäumen ruhend, quasi als Wurzeln des Lebens, auf ihre Wiedergeburt und Rückkehr in das Reich der Lebenden. Sowohl dies, als auch die Tatsache, daß Susanowos Tränen die Erde verdörrten und er beim Waschen der Nase entstand, dem Austrittsort des Atems (man denke hierbei an "Lebensatem"), zeigen, daß Susanowo der Herr über Leben und Tod war; er hatte die Macht, Leben zu spenden und zu nehmen. Damit hebt er sich in seiner Machtfülle deutlich von der eher blass bleibenden Amaterasu ab.

Anhand weiterer Szenen weist Naumann nach, daß es sich hierbei um die Vermischung zweier Mythenkreise handelt, nämlich des Izumo-Mythenkreises mit Susanowo und seinem Sohn Ôkuninushi als Hauptgottheiten auf der einen und des Amaterasu-Mythenkreises, in dessen Verlauf schließlich der Himmelssohn auf die Erde herabsteigt und die Herrschaft der Kaiser begründet, auf der anderen Seite.
Beide waren die Begründungsmythen zweier alter Klans, wobei der 'Izumo-Klan' von dem Klan der Kaiserfamilie besiegt wurde, um seine Herrschaft zu festigen, fügte der überlegene Klan den fremden Mythos in die eigene Amaterasu-Überlieferung ein und nahm Anpassungen vor, um die Rechtmäßigkeit der eigenen Herrschaft sozusagen durch die eigenen und die fremden Gottheiten zu bestätigen. Sowohl das "Kojiki" als auch das "Nihongi" wurden ausdrücklich mit dieser Absicht verfaßt. Auch die anderen großen Klans manipulierten die Mythen zu ihren Gunsten; ihr Ziel war es, die eigenen Urahnen oder Klangottheiten möglichst eng mit den mythischen Vorfahren des Kaiserhauses oder mit der Gottheit Amaterasu in Verbindung zu bringen.

Im Jahre 613 unter Temmu-tennô (gestorben 686, regierte 673-686) erlebte der staatlich institutionalisierte Kult seine Geburtsstunde, als nämlich ein Götteramt, jinkan, mit einem "Göttervorsteher", jingihaku, als Leiter eingerichtet wurde. Als dieses Amt 718 im Yôrô-Kodex, einer Reihe von konstitutiven Gesetzen, als jingi-kan zur festen Einrichtung gemacht wurde, stand es der offiziellen Ämterhierarchie nach an der Spitze, noch vor dem Amt des Großkanzlers. Die wichtigsten Aufgaben des jingikan waren die Aufsicht über die Götteropferfeste der staatlich bedachten Schreine, das Führen der Namenslisten der hafuribe und der kannagi , die Kontrolle über die Götterhaushalte, die Organisation der großen Staatsfeste und deren Beaufsichtigung und die Divination, daß heißt, die Durchführung von Orakeln.

Ihren Höhepunkt erreichte die Formalisierung mit dem "Engishiki" ("Durchführungsbestimmungen der Ära Engi"), einem 927 von FUJIWARA no Tokihira (871-909) und FUJIWARA no Tadahira (880-949) fertiggestellten Regelwerk, in dem alle Bestimmungen für behördliche Verfahrensweisen des jingi-kan fixiert, sämtliche Gottheiten (des Staatskultes) in Götterlisten festgehalten und die großen Feste in ihrer Vorbereitung und ihrem Ablauf vorgeschrieben wurden.

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